Gastro-Wucher: 250 Euro Strafe bei falschen Namensangaben! Mit diesem Trick umgeht man das Bußgeld.

Bayerns Kabinett versteht jetzt keinen Spaß mehr. Wie am Donnerstag in München beschlossen wurde, werden künftig Falschangaben in den Namenslisten der Gästelisten bei Hotel-, Gastro- und Veranstaltungsbesuchen empfindlich bestraft.

© Kristoffer Trolle / (CC BY 2.0)

Bundesweit hat man sich eine Woche zuvor darauf geeinigt, dass bei derartigen Falschangaben eine Strafe von mindestens 50 Euro fällig sei. Die Betreiber trifft es noch härter. (Die vollständige dpa-Meldung ist >>> hier <<< zu finden.)

Doch: Keine Panik!

Mit diesem kleinen aber sehr cleveren Trick könnt ihr vermeiden, dass ihr Strafe zahlen müsst oder - im schlimmsten Fall - die Regeln wieder so verschärft werden, dass die Lokale wieder schließen müssen. Bereit? Bitte sehr:


SCHREIB DEINE SCHEISS DATEN KORREKT IN DIE LISTE ODER BLEIB ZUHAUSE, DU UNZUFRIEDENER JAMMERLAPPEN!


Unsere Rechtsabteilung ist sich sicher, dass Ordnungsämter und Polizei hier dann keine Moneten abgreifen können und wieder von Dannen ziehen müssen - ohne Bußgelder.

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